Fragen und Antworten


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Im Fragen und Antworten Bereich bieten wir Ihnen Antworten zu grundsätzlichen Fragen zum Unterrichtsbetrieb an der Städtischen Musikschule Wertheim an. Schreiben Sie uns Ihre Fragen oder Probleme an info@musikschule-wertheim.de. Mit Ihrer Hilfe bauen wir diesen Bereich gerne aus!



Wie finde ich einen passenden Lehrer?

Grundsätzlich steht die Schulleitung oder die Fachbereichsleitung für eine Beratung in dieser Frage zur Verfügung. Sie können aber auch mit einem Gutschein für eine Schnupperstunde einen Lehrer Ihrer Wahl oder mehrere Lehrer unverbindlich kennenlernen und dann eine Entscheidung treffen. Als weitere kostenlose Möglichkeit bieten wir Ihnen an, bei einem oder mehreren LehrerInnen Ihrer Wahl im Unterricht zu hospitieren.


Kann ich eine Probestunde bekommen?

Ja, Sie können im Sekretariat einen Gutschein für eine Schnupperstunde kaufen, wahlweise für 30 Minuten oder 45 Minuten. Dazu bekommen Sie eine Liste unserer Lehrer. Sie können dann nach freier Wahl einen Lehrer kontaktieren und einen Termin für eine Schnupperstunde vereinbaren. Sie erhalten die Schnupperstunde gegen Vorlage des Gutscheins. Selbstverständlich können Sie auch mehrere Gutscheine für Schnupperstunden erwerben und mehrere Lehrer "ausprobieren". Das wird von der Schulleitung ausdrücklich unterstützt.


Warum muß ich in den Ferien das Unterrichtsentgelt bezahlen?

Die Eltern zahlen bei uns eine Jahresgebühr in zwölf gleichmäßigen Raten. Mit dieser Jahresgebühr erhalten Sie pro Schuljahr mindestens 36 Stunden Unterricht. Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August. Aus diesem Grund können wir eine Kündigung zur Vermeidung einer Ferienzahlung nicht akzeptieren und bitten um Ihr Verständnis.


Unterrichten Sie auch Erwachsene?

Ja, wir arbeiten mit Erwachsenen jeden Alters und unabhängig davon, welche Vorkenntnisse sie mitbringen. Neuere Erfahrungen und Untersuchungen zeigen, daß man in jedem Alter erfolgreich ein Instrument lernen oder singen lernen kann.


Welche Kündigungsfrist gilt an der Musikschule?

Unsere Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Für Gruppenangebote gelten besondere Kündigungsfristen. In der Musikalischen Früherziehung kann immer nur zum 31. August gekündigt werden.


Muss ich schriftlich kündigen?

Ja! Eine schriftliche, formlose Kündigung brauchen wir. Sie können Ihre Kündigung postalisch senden oder per Mail an info@musikschule-wertheim.de oder persönlich vorbeikommen, dann hilft Ihnen unsere Sekretärin.