Allgemeines
An der Städtischen Musikschule Wertheim werden die Schülerinnen und Schüler im Normalfall einmal wöchentlich unterrichtet. Der Unterricht findet als Gruppenunterricht oder Einzelunterricht statt. Die musikalische Früherziehung wird jährlich angeboten, beginnend ab September. Der Musikgarten wird halbjährlich angeboten, beginnend ab September und März. Der Einzelunterricht (Instrumentalunterricht oder Gesangsunterricht) kann zu jedem Zeitpunkt des Jahres begonnen werden. Die Unterrichtszeiten und Ferienzeiten der Musikschule verlaufen parallel zu denen der Allgemeinbildenden Schulen in Wertheim. Wenn Sie sich für ein Angebot der Musikschule interessieren, so können Sie das Sekretariat kontaktieren. Die Sekretärinnen vermitteln Ihnen den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen und können Ihnen vorab zu allgemeinen Fragen des Musikschulbetriebs Auskunft geben.
Wir haben an dieser Stelle für Sie auch alle Formulare hinterlegt, so dass Sie sich vorab schon einen Überblick über die Gebühren und die Schulordnung verschaffen können. Es gibt mehrere Ermäßigungen auf die Gebühren. So erhalten Familiepassinhaber einen Nachlass von 45% auf die Gebühr für Wertheimer Teilnehmer. Mit dem Familiennachlass erhalten alle Mitglieder einer Familie, also auch die Eltern, eine Ermäßigung von 15% auf die Gebühren. Dies gilt auch für "auswärtige" Familien. In bestimmten Fällen gibt es über die Bildungsgutscheine einen monatlichen Zuschuss von 10 Euro.
Sie müssen sich nicht gleich verbindlich bei uns anmelden. Mit unseren Schnuppergutscheinen für eine Unterrichtsstunde können Sie unverbindlich ein Fach und auch einen Lehrer "ausprobieren". Sie können dazu auch mehrere Schnuppergutscheine verwenden.
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